
Madenta Fogászati Központ Kft. („Madenta Zahnzentrum GmbH”, Sitz: HU-1075 Budapest, Madách tér 7., Steuernummer: 23274844-2-42)
Der Dienstleistungserbringer erklärt, im Besitz der zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen fachlichen, behördlichen und Betriebsgenehmigungen sowie Bedingungen, und des tätigkeitsbezogenen ärztlichen Haftpflichtversicherungsvertrags zu sein, welcher sich auch auf diejenigen Personen erstreckt, die in seinem Interessenbereich handeln.
Der in dem Dienstleistungseinzelvertrag genannte Patient.
1) Die Parteien legen die Inanspruchnahme und den Inhalt der vom Dienstleistungsempfänger ausgewählten ambulanten zahnärztlichen Dienstleistung(en) und der dazu erforderlichen Materialen mit einem den vorliegenden AVG und dem mündlichen oder schriftlichen Einzelvertrag entsprechenden Inhalt fest.
2) Unter Einhaltung der maßgebenden rechtlichen und fachspezifischen Vorschriften und durch Inanspruchnahme von Fachzahnärzten, Fachassistenten und Unterauftragnehmern mit entsprechender Fachkenntnis und Ausbildung erbringt der Dienstleistungserbringer die Dienstleistung(en) und sichert die dazu erforderlichen zahntechnischen und sonstigen Materialen zu den Zeitpunkten und in den zeitlichen Abständen, die von dem behandelnden Facharzt und dem Dienstleistungsempfänger abgestimmt wurden.
3) Mit Beginn der Behandlung vereinbaren die Vertragsparteien ausdrücklich, dass der Dienstleistungserbringer zur Erbringung der Dienstleistungen – insbesondere der zahnärztlichen Dienstleistungen, der zahntechnischen Tätigkeiten, sonstiger speziellen ärztlichen Eingriffe, Heilbehandlungen sowie sonstiger durch die Unterkunft oder den Dienstleistungsempfänger beantragten Dienstleistungen – auch Unterauftragnehmer in Anspruch nimmt, für deren Tätigkeit er genauso haftet als hätte er die von den Unterauftragnehmern erfüllte Tätigkeit selbst wahrgenommen.
Der Dienstleistungserbringer verkauft diese vermittelten Dienstleistungen dem Dienstleistungsempfänger in unveränderter Form, jedoch nicht unbedingt zu dem gleichen Preis.
4) Der Dienstleistungserbringer informiert die Dienstleistungsempfänger über die Preise und Materialkosten der Dienstleistungen auf seiner Webseite und in den Praxen in gedruckter Form.
5) Die konkreten Gebührensätze der vorgenommenen Behandlungen und die Kosten der zur Behandlung angewendeten Materialen und der vermittelten Dienstleistungen werden in dem Angebot festgehalten, bzw. bei Beendigung der Behandlung in Rechnung gestellt.
6) Sofern die Dienstleistung nicht mit zahntechnischen Materialen verbunden ist, ist die Gebühr der gelegentlichen Behandlung bei der Behandlung zu bezahlen. Je nach Angebot kann über die Berücksichtigung des aktuellen Gebührenverzeichnisses hinaus auch ein Pauschalbetrag bestimmt werden.
7) Bei Inanspruchnahme von zahntechnischen Materialen sind 100% deren Kosten vorauszuzahlen.
8) Die im Angebot festgehaltenen Gebühren und Materialkosten sind 30 Tage lang gültig; danach ist der Dienstleistungserbringer zur Änderung der Gebühren und Materialkosten berechtigt. Unbeschadet dessen können die im Angebot bestimmten Gebührensätze bis zur Beendigung der Behandlung aus während der Behandlung eingetretenen fachlichen Umständen, wie beispielsweise wegen nicht voraussehbarer Eingriffe, medizinischer Tätigkeiten, geändert werden.
9) Bei Beendigung der einzelnen Behandlung(en) bestätigt der Dienstleistungsempfänger die Leistung des Dienstleistungserbringers und die Übernahme der Rechnung mit Unterzeichnung der Rechnung.
10) Die gemäß den vorigen Ziffern ausgestellten Rechnungen enthalten die Art und Weise der Erfüllung der Zahlungspflicht (bar, Banküberweisung, usw.) und die Zahlungsfrist. Die Parteien vereinbaren, dass bei Zahlungsverzug die Verzugszinsen das Doppelte des Grundzinses der Ungarischen Nationalen Bank betragen.
11) Bei Zahlung, bzw. Überweisung mit, bzw. in fremder Währung wendet der Dienstleistungserbringer den bei seiner kontoführenden Bank geltenden Wechselkurs an. Die Überweisungsgebühren sind von dem Dienstleistungsempfänger zu tragen.
12) Der Dienstleistungsempfänger stimmt zu, dass der Dienstleistungserbringer die vom Dienstleistungsempfänger angegebenen und über den Dienstleistungsempfänger während der Versorgung gespeicherten Gesundheits- und Personaldaten gemäß den maßgebenden Rechtsvorschriften, die sonstigen Daten als Geschäftsgeheimnis verwaltet, bzw. registriert. Er erteilt seine Zustimmung auch dazu, dass der Dienstleistungserbringer die ausschließlich medizinischen Daten und Erfahrungen der Behandlung zu wissenschaftlichen und Forschungszwecken verwendet.
13) Der Dienstleistungsempfänger nimmt zur Kenntnis, dass die Daten und Informationen, die auf dem durch ihn unterzeichneten Formular mit der Bezeichnung „ALLGEMEINE ANAMNESE“ über seinen Gesundheitszustand angegebenen wurden, zu der Bestimmung der entsprechenden zahnärztlichen Dienstleistungen und Heilbehandlungen erforderlich sind. Er erklärt, dass die angegebenen Daten vollständig sind, und er ist verpflichtet, den Dienstleistungserbringer über die während der Behandlungen eingetretenen Änderungen zu informieren.
14) Der Dienstleistungsempfänger nimmt zur Kenntnis und lehnt nicht ab, dass in den Praxen des Dienstleistungserbringers aus Sicherheitsgründen Audio- und Videoaufnahmen gemacht werden, deren Inhalte der Dienstleistungserbringer bei Bedarf ausschließlich der Polizeibehörde bekanntmachen darf.
15) Der Dienstleistungsempfänger stimmt zu, dass seine Kontaktdaten in der Datenbank des Dienstleistungserbringers zu dem Zweck erfasst werden, dass der Dienstleistungsempfänger über die Behandlungstermine oder deren eventuellen Änderungen, über die den Dienstleistungsempfänger betreffenden sonstigen Änderungen, über die Neuigkeiten des Dienstleistungserbringers (in Form von Newsletter) informiert werden kann. Der Dienstleistungserbringer verpflichtet sich, die diesbezüglichen Daten des Dienstleistungsempfängers an Dritten nicht weiterzugeben.
16) Die Mitteilung über Patientenrechte ist vom Dienstleistungserbringer in den Praxen auszuhängen.
17) Sofern im Vertrag nicht anders vereinbart, wird der Vertrag durch die Parteien für eine unbefristete Zeitdauer abgeschlossen. Während der Vertragsdauer werden die einzelnen Behandlungen, Materialen und die vermittelten Dienstleistungen aufgrund dieses Vertrages, gemäß den im aktualisierten Angebot bestimmten Bedingungen bestellt, bzw. erbracht.
18) Der Dienstleistungserbringer erklärt, dass die das Angebot unterzeichnende Person zur Unterzeichnung berechtigt ist, bzw. die die Dienstleistung in Anspruch nehmende Person handlungsfähig ist. Bei Behandlung einer handlungsunfähigen Person ist der Dienstleistungsempfänger der gesetzliche Vertreter der behandelten Person.
19) Der Dienstleistungsempfänger erkennt mit Inanspruchnahme der Dienstleistung (mit seinem konkludenten Verhalten), bzw. mit Unterzeichnung des Angebotes an, dass er die Bestimmungen dieser AVB kennt.
20) Diese AVB, das Anamnese-Formular und das Dokument „Mitteilung und Erklärung“ enthalten gemeinsam die Vereinbarung der Vertragsparteien.
21) Die Gewährleistungshaftung des Dienstleistungserbringers wegen mangelhafter Erfüllung erstreckt sich auf die sich aus dem Fehler ergebende Schädigung, bzw. Vernichtung der eingebauten Materialen, sowie auf diejenigen Fehler, die wegen der nicht mit entsprechender Sorgfalt erfüllten Behandlungen eintreten.
22) Die Haftung des Dienstleistungserbringers erstreckt sich nicht auf die folgenden Fälle, bzw. der Dienstleistungserbringer wird in den folgenden Fällen von der Haftung befreit:
23) Der Dienstleistungsempfänger kann seinen Termin vor dem Tag der Behandlung (bis 22 Uhr am Abend) ersatzlos absagen oder abändern.
Sofern der Dienstleistungsempfänger den Termin bis zum vorangehenden Tag nicht absagt, bzw. von dem Termin fernbleibt, oder sich mehr als 15 Minuten verspätet, ist er verpflichtet, ein Verfügbarkeitsentgelt i.H.v. HUF 3.000,-/ 15 Minuten zu zahlen, es sei denn er kann seine Verhinderung offiziell nachweisen.
24) Für die in diesen AVB nicht geregelten Fragen sind das ungarische Recht, insbesondere das ung. BGB, sowie die Bestimmungen sonstiger Rechtsvorschriften über das Gesundheitswesen und Gesundheitsdienstleistungen maßgebend.
25) Bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten, die sich aus den an einer inländischen und ausländischen Niederlassung, bzw. Zweigniederlassung erfüllten Behandlungen ergeben, ist ausschließlich das Zentralbezirksgericht Buda, bzw. der Gerichtshof Székesfehérvár zuständig.
Madenta Kft.
vertreten durch:
Geschäftsführer dr. Zsolt Tolnai