
Unsere Fachärzte erstellen Ihnen gerne einen individuellen Kostenvoranschlag.
Behandlung |
Preise |
Konsultation | kostenlos |
Professionelle Zahnreinigung | 80 € |
In-office Zahnbleichung ZOOM 6% | 350 € |
Kompositfüllung | ab 85 € |
Wurzelbehandlung 1 Kanal | ab 80 € |
Wurzelkanalfüllung 1 Kanal | ab 33 € |
Stift-Schrauben-Stumpfaufbau konfekttioniert | ab 95 € |
Prothetik |
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Krone (mit 3D gedrucktes) Metal Gerüst,Keramik Vollverblendung | 280 € |
Zirkonkrone | 399 € |
Kompositveneer direkt | 130 € |
Keramikveneer | 320 € |
Inlay Keramik | 295 € |
Totalprothese /pro Kiefer | 755 € |
Provisorische prothese /pro Kiefer | 300 € |
Implantologie/Chirurgie |
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Zahnentfernung | 60 € |
Chirurgische Zahnentfernung | 160 € |
Alpha Bio Implantat | 500 € |
Aufbau Alpha Bio | ab 140 € |
Nobel Replace CC Implantat | 740 € |
Aufbau Nobel Replace CC | 290 € |
Implantat Freilegen /Helishcraube | 130 € |
All-on-4- Paket /Kiefer | ab 10 000 € |
Wurzelspitzenresektion(Apectomie) /Zahn | 160 € |
Sinuslift,Operationskosten | 410 € |
Knochenaufbau mit resorbierbare Membran, Operationskosten | 680 € |
Chrirurgische Parodontaltherapie | 540 € |
Lokalanästesie | 15 € |
Vollnarkose | 380 € |
Wenn Ihr Implantat-Begandlunsplan über 10.000 EUR liegt, erhalten Sie 6% Rabatt, über 5.000 EUR erhalten Sie 3%.
Beim Thema Zahnbehandlung im Ausland sind sich die Krankenkassen einig: Für die Patienten ist es eine Chance, Geld zu sparen. Es lohnt sich, wenn sie den Zahnarztbesuch zum Beispiel mit einem Kurzurlaub verbinden.
Bereits seit 2005 werden im deutschen gesetzlichen Krankenversicherungswesen die Zuschüsse nicht mehr anteilig von den tatsächlichen Kosten bezahlt, sondern es gibt unabhängig hiervon einen „befundbezogenen Festzuschuss“. Dies bedeutet, dass der gesetzlich Krankenversicherte anhand seines zahnärztlichen Befundes einen festen Zuschuss zu seinen Behandlungskosten erhält.
Darüber hinausgehende Rechnungsbeträge muss man grundsätzlich selbst bezahlen. Und dies ist unabhängig davon, wo in der Europäischen Union die Behandlung durchgeführt wird und was die Behandlung kostet.
Definiert wird die Zuschuss-Höhe ausschließlich durch die Kosten einer “Regelleistung”, also durch die üblichen Kosten für die notwendige Zahnbehandlung bei einem Zahnarzt in Deutschland.
Vor der Behandlung in Ungarn muss der Auslands-Heil- und Kostenplan bei Ihrer Kasse eingereicht und genehmigt werden. Den genehmigten Zuschuss Ihrer Krankenkasse fordern Sie nach der Zahnbehandlung mit der Einreichung der Original Rechnung an.
Am besten klären Sie die Formalitäten mit Ihrer Krankenkasse schon vor Ihrer Reise zur Zahnbehandlung nach Ungarn. Um Ihren Antrag auf Zuzahlung zu bearbeiten, benötigt Ihre Krankenkasse unseren Auslands-Heil- und Kostenplan, der auf einem deutschen Heil- und Kostenplan oder einem Panorama-Röntgenbild basiert. Lassen Sie uns deshalb diese Unterlagen zukommen. Den genehmigten Zuschuss Ihrer Krankenkasse fordern Sie dann mit der Einreichung der Originalrechnung an. Sind mehrere Behandlungen nötig, z. B. bei Implantaten, werden Teilrechnungen ausgestellt. Unsere Rechnung wird von den deutschen Krankenkassen genauso akzeptiert, wie die Rechnung eines deutschen Zahnarztes.