AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für ambulante zahnmedizinische Behandlungen, zahnmedizinische Dienstleistungen

DER DIENSTLEISTER:

Madenta Fogászati Központ GmbH [Madenta Fogászati Központ Kft.] (H-1075 Budapest, Madách tér 7., Firmennummer 01 09 957915; Steuernummer 23274844-1-42) Der Dienstleister erklärt, dass er über die, für die Erbringung der Dienstleistungen benötigten fachlichen, behördlichen und gewerblichen Genehmigungen, Voraussetzungen verfügt, und für die Ausübung seiner medizinischen Tätigkeit eine Berufs-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, die auch für die im Interesse des Dienstleisters tätigen Personen haftet.

DER KUNDE:
Der in dem Einzeldienstleistungsvertrag (im Folgenden: EDV) genannte Kunde, oder mangels schriftlichen EPV die Person, die die Dienstleistung tatsächlich in Anspruch nimmt. 

1)    Die Parteien legen die von den Kunden gewählten ambulanten zahnmedizinischen Dienstleistung(en) und die Bestellung der dazu benötigten Materialien und dessen Inhalt gemäß den vorliegenden AGB (im Folgenden: AGB) und dem EDV fest. Mit Inanspruchnahme der Dienstleistung (konkludentes Verhalten) gilt der Vertrag mit dem Inhalt der AGB auch dann, wenn aus irgendeinem Grund kein EDV unterschrieben wird. Der EDV und der AGB im Folgenden zusammen: Vertrag, der vor den und während der Dienstleistungen mit anderen Dokumenten (z. B.: ein sog. ANAMNESE-Blatt, Patienteninformation usw.) ergänzt werden kann.

2)    Der Dienstleister erfüllt Dienstleistungen unter Einhaltung der für die ausgeübte Tätigkeit zutreffenden Rechtsvorschriften und beruflichen Vorschriften und mit Inanspruchnahme von Zahnärzten, Fachassistenten, Mitwirkenden, sonstigen Gesundheitsdienstleister, freiberuflichen Ärzten, freiwilligen Helfern, Mitwirkenden der Mitwirkenden, Unterauftragnehmern, die über die entsprechenden  fachlichen Kenntnisse verfügen, und von weiterleiteten Dienstleistungen, sichert die dazu benötigten zahntechnischen und sonstige Materialien, in der Häufigkeit und zu den Terminen, die der behandelnde Zahnarzt und der Kunde festlegen.

3)    Mit Unterzeichnung des EDV einigen sich die Parteien darüber, dass für die Erbringung der bestellten Dienstleistung(en) – besonders für zahnmedizinische Behandlungen, zahntechnische Tätigkeiten, sonstige, spezielle medizinische Eingriffe, Heilbehandlungen, für die Übernachtung oder für sonstige Dienstleistungen auf Wunsch des Kunden – der Dienstleister auch Unterauftragnehmer in Anspruch nimmt, für deren Tätigkeit er so haftet, als hätte er die Tätigkeit der Unterauftragnehmer selbst ausgeübt. Der Dienstleister vermittelt und verkauft diese Dienstleistungen an den Kunden in unveränderter Form, aber nicht zwangsläufig zu einem unveränderten Preis.

DER PREIS DER DIENSTLEISTUNG:

4)    Die Preise der Dienstleistungen und die Materialkosten vermerkt der Dienstleister in dem EDV. Wenn kein EDV vorhanden ist, ist die jeweilige Preisliste des Dienstleisters maßgebend, die in der Praxis, in gedruckter Form zugänglich ist.

5)    Wenn nicht anders angegeben, ist das Angebot des Dienstleisters (besonders Preise und Materialkosten) 30 Tage ab der Benachrichtigung des Kunden gültig.
Bei Vertragsschluss, wenn nicht anders angegeben, hat der Dienstleister das Recht, die 3 Monate nach Vertragsschluss zu erbringenden Dienstleistungen gemäß der im Zeitpunkt der jeweiligen Behandlung geltenden Preisliste und den geltenden Auflagen zu erbringen.

6)    Die in dem Vertrag festgelegten Dienstleistungspreise und Auflagen (z. B.: Dauer der Behandlung, usw.) können sich bis zur vollständigen Erbringung der Dienstleitung aufgrund individueller Umstände verändern. (Solche Umstände umfassen z. B.: fehlende oder verspätete Datenübermittlung seitens des Kunden; individuelle körperliche Verfassung des Patienten; Heilprozess; klinische Untersuchungen; oder andere, fachliche Gründe, die während der Behandlung auftreten, z. B.: nicht vorhersehbare Eingriffe, Heiltätigkeiten usw.). Im Falle solcher Änderungen informiert der Dienstleister den Kunden möglichst unverzüglich. 

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:

7)    Die Preise der Dienstleistungen, entstandene Materialkosten, die Kosten der vermittelten Dienstleistungen muss der Kunde, sofern es der EDV nicht anders regelt, gemäß vorliegenden AGB begleichen:

a)    Der Kunde ist verpflichtet, dem Dienstleister die Preise der Dienstleistungen, zeitgleich mit Erbringung der Dienstleistung, vollständig zu bezahlen.

b)    Bei Zahnersatz-Dienstleistungen ist der gesamte Betrag der Zahnersatz-Dienstleistung bei Abnahme des Abdrucks zu bezahlen (einschließlich der Preise und Kosten der nachfolgend zu erbringenden Zahnersatz-Dienstleistungen!).

8)    Die Parteien eignen sich, dass im Falle eines Zahlungsverzuges für die Dauer des Verzuges Verzugszinsen zu einem, gemäß den jeweiligen ungarischen Gesetzesregelungen festgesetzten Zinssatz (zur Zeit das Gesetz V. aus dem Jahr 2013) zu zahlen ist.

9)    Die Erfüllung der Zahlungspflicht kann auf von dem Dienstleister anerkannten Weise (Bargeld, Bankkarte, Gesundheitsversicherungskarte von vertraglichen Partnern, Vorkassenüberweisung, usw.) erfolgen, über die anerkannten Zahlungsweisen des Dienstleisters wird der Kunde bei Bedarf Informiert.

DATENSCHUTZINFORMATIONEN:

10)    Der Kunde willigt ein, dass der Dienstleister seine, die von ihm angegebenen und während der Behandlung erfassten medizinischen Daten, sowie Personenidentifizierungsdaten gemäß den Rechtsvorschriften, sonstige Daten als Geschäftsgeheimnisse verwaltet und registriert. Weiter willigt der Kunde ein, dass der Dienstleister die ausschließlich medizinischen Daten des Kunden, sowie die Erfahrungen mit seiner Behandlung für wissenschaftliche und Forschungszwecke verwendet.

11)    Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die auf dem Formular ALLGEMEINE ANAMNESE angegebenen Daten, Informationen über seinen Gesundheitszustand für die Festsetzung der zahnmedizinischen Behandlungen und der Behandlungsdauer benötigt werden, so erklärt er, dass diese Daten vollständig sind und verpflichtet sich, während der Dauer der Behandlung erfolgte Änderungen dem Dienstleister mitzuteilen.

12)    Der Kunde nimmt zur Kenntnis und hat keine Einwände dagegen, dass aus Sicherheitsgründen, sowie um die Erbringung der vertraglichen Dienstleistungen und Verpflichtungen, Rechtsausübungen, Forderungserfüllung und Kundenidentifizierung in der Praxis des Dienstleisters Ton- und Bildaufnahmen angefertigt werden können, und dass der Dienstleister den Inhalt dieser Aufnahmen bei Bedarf, für die oben genannten Zwecken und ausschließlich für die Erfüllung dieser Zwecke, seinen Mitarbeitern, Beauftragten, Mitwirkenden weiterleiten, sowie bei Behörden, Notaren, Gerichten vorzeigen kann. 

13)     Informationen über die Patientenrechte werden von dem Dienstleister in seiner Praxis ausgehängt.

14)     Die Haftung des Dienstleisters für Vertragsverletzungen, die nicht auf einer vorsätzlichen Vertragsverletzung und einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, ist wie folgt begrenzt:

Die Haftung gilt nicht:
a)    für Erstattung von Dienstleistungen anderer Zahnarztpraxen,
b)    für Erstattung von Reise- und Übernachtungskosten
c)    mit Ausnahme von Schäden in der Dienstleistungssache, für von dem Dienstleister bei Vertragsschluss unvorhersehbare sonstige Schäden, für entgangene Vermögensvorteile.

SONSTIGE VERORDNUNGEN

15)    Der Dienstleister ist nicht zum Vertragsschluss oder Vertragsunterhalt verpflichtet. Der Dienstleister hat das Recht die vertraglichen Behandlungen mit sofortiger Wirkung auszusetzen, oder nach eigenen Entscheidung den Vertrag mit sofortigen Wirkung kündigen, wenn
a)    der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder mit Verzug nachkommt;
b)    seiner Beurteilung nach der Kunde nicht im Interesse der Erbringung der Dienstleistung(en) mitwirkt, besonders wenn:
i) der Kunde die ärztlichen Anweisungen nicht befolgt;
ii) der Kunde andere Patienten und das Personal mit seinem Verhalten stört;
iii) der Gesundheits- oder mentaler Zustand des Kunden und dessen Veränderung nach Beurteilung des Dienstleisters die Erbringung der Dienstleistung erschwert oder beeinträchtigt;iv) der Kunde die vereinbarten Konsultationen regelmäßig oder wiederholt versäumt ohne den Dienstleister darüber binnen der vertraglichen Frist zu informieren.

16)    Der Dienstleister verpflichtet sich zu einer Garantie gemäß den Rechtsvorschriften, für die in diesen vorgeschriebenen Fällen und Dauer. Der Ort der Ausbesserung/Austausch während der Gewährleistung/Garantieerfüllung ist die jeweilige Praxis des Dienstleisters. Die Gewährleistung gilt nicht für Behandlungen anderer Zahnarztpraxen, oder für Reisekostenerstattung.

17)    Die Gewährleistung des Dienstleisters entfällt, beziehungsweise wird der Dienstleister von seiner Gewährleistungspflicht in folgenden Fällen befreit: 
·         temporäre Lösungen während der Behandlung (temporäre Füllungen, Kronen, Befestigungen usw.)
·         nachfolgende Wurzelbehandlung der Zähne mit Kronen
·         Unterfütterung von Zahnprothesen
·         Fehler, Schäden, die von nicht bestimmungsgemäßer Verwendung, von Unfällen, oder extremer Krafteinwirkung stammen
·         Fehler und Schäden, die eindeutig von der Missachtung der Anweisungen des Dienstleisters stammen
·         Gesundheitsverschlechterung des Kunden, und der daraus folgende Schaden des eingebauten Materials, erfolgend aus der Lebensweise, den schlechten Gewohnheiten des Kunden (z. B.: Zähneknirschen) oder aus seiner Erkrankung.
·         Verlust von Zahnaufsätzen, Zahnersatz
·         Beschwerden aufgrund natürlichen Reaktionen des Patienten (z.B.: Allergie), Erkrankungen des Patienten
·         wenn der Kunde nicht an den vorgeschriebenen Kontrolluntersuchungen und/oder mindestens einmal im Jahr zur Kontrolle erscheint
·         die Beschwerde des Kunden eine fachlich begründete Komplikation der Behandlung ist (z. B.: eine benötigte Wurzelbehandlung nach der Zahnfüllung, oder nach anderen zahnmedizinischen Eingriffen)
·         Zahnfleischrückgang oder Knochenabbau, ausgenommen, wenn es ausschließlich beweisbar ist, dass dies wegen der fehlerhaften Erbringung des Dienstleisters erfolgte;
·         der Kunde die empfohlenen Behandlungen nicht in Anspruch genommen hat, die Beschwerde Folge der nicht beendeten Behandlung ist, oder der Kunde die Anweisungen des Zahnarztes nicht befolgt (zum Beispiel der Patient die Vollprothese in der Nacht nicht herausnimmt; oder der Patient die Aufbiss-Schiene entgegen der Nutzungsempfehlung nicht anwendet)
·         aufgrund von unzureichender Mundhygiene, Rauchen, Alkoholkonsum, sowie Drogen- und Arzneimittelmissbrauch, mentaler Störungen des Kunden auftretende Beschwerden
·         erheblicher Gewichtveränderung des Kunden
·         Stoffwechselerkrankungen (besonders Erkrankungen des Knochenstoffwechsels), sonstige schwere Erkrankungen (z. B.: Tumor, Diabetes, Epilepsie, Osteoporose, usw.) und die Wirkungen der Behandlung dieser Erkrankungen (Medikamente, Chemotherapie, Strahlentherapie, usw.)
·         unangemessene Instandhaltung und Wartung der Zahnaufsätze
·         aufgrund von Unfällen oder Kampfsportarten oder Extremsport erfolgende Schäden
·         Austausch der Verschleißteilen, z. B.: Befestigungselemente der kombinierten Prothesen
·         Bruch, Schaden des Zahnersatzes aufgrund Bruxismus, vorgeschrittener Parodontitis
·         Verletzungen durch den Tubus während der Narkose
·         der Kunde nimmt während oder nach der Behandlung zahnmedizinische oder zahntechnische Dienstleistungen von anderen Dienstleister in Anspruch (ausgenommen die von dem Dienstleister genannte Partnerärzte, mit dem Dienstleister in Vertrag stehende Kliniken)
·         die Beschwerde nicht unverzüglich gemeldet wird, oder die Qualität betreffende Beschwerde binnen der vorgegebenen Frist gemeldet wird, aber die Untersuchung, Behandlung der Beschwerde nicht ermöglicht wird, an Kontrolluntersuchungen nicht erscheint, der Zahnersatz dem Dienstleister nicht zur Verfügung gestellt wird  

18)    Der Kunde kann vor dem Tag der Behandlung die Behandlung unentgeltlich absagen oder ändern. Wenn der Kunde die Behandlung nicht einen Tag vor dem Termin absagt, beziehungsweise nicht erscheint, oder sich mehr als 15 Minuten verspätet, dann muss er 5500 HUF / 15 Minuten Verfügungsentgelt zahlen, wenn er dem Dienstleister gegenüber nicht beweisen kann, keine Selbstschuld an die Verspätung zu haben.

19)    Für die von diesem Vertrag nicht erfassten Fragen sind die ungarischen Gesetze, insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (Ptk.), sowie die Richtlinien für das Gesundheitswesen, für die medizinischen Dienstleistungen maßgebend.

20)    Die Parteien schreiben für die Auslegung des Vertrages die Anwendung der Verordnungen des ungarischen Rechtes vor, im weiteren legen sie im Falle eines vertraglichen Rechtstreites abhängig von der Geldsumme das Zentrale Bezirksgericht Buda [Budai Központi Kerületi Bíróság] oder den Gerichtshof Székesfehérvár [Székesfehérvári Törvényszék] als zuständiges Gericht fest, damit legen sie auch die ausschließliche Zuständigkeit der ungarischen Gerichte fest.

Gültigkeit ab dem 25. 07. 2022
Madenta Fogászati Központ Kft.
vertreten durch:
Anita Kinga Horváth Geschäftsführerin