Wir GARANTIEREN das Lächeln und den Komfort unserer Patienten!

GRANTIEBEDINGUNGEN BEI MADENTA

In unserer Arbeit streben wir immer nach einem perfekten Ergebnis, um eine langfristige Qualitätsverbesserung im Leben unserer Patienten zu erreichen. Bei uns steht der Patient und sein Lächeln im Mittelpunkt. Unser Ziel ist unseren Patienten das Glück eines erneuerten Gebisses zu vermitteln. Trotz größter Sorgfalt können aber unerwartete Ereignisse und Komplikationen auftreten, unabhängig von uns oder von den Patienten. Das liegt daran, dass zahnärztliche Behandlungen, wie jeder medizinische Eingriff, an lebenden Organismen durchgeführt werden, so können biologische Faktoren, anatomische Besonderheiten und individuelle Reaktionen nie vollkommen ausgeschlossen werden.

Bei der Zahnklinik Madenta sind wir der Meinung, dass unsere Garantieleistung als eine Art „Sicherheitsnetz“ funktioniert und sorgt dabei für die größte Sicherheit unserer Patienten – sogar außerhalb der Klinik.

Wir sind stolz darauf, dass es bei uns dank unsres verantwortungsvollen und sorgfältigen Vorgehen ganz wenige Garantiefälle gibt, bzw. auf unsere faire und offene Kommunikation:  Alle Einzelheiten der Garantiebedingungen und -Konditionen sind klar und eindeutig erklärt.

Unsere Fachkompetenz und Erfahrung garantieren die Sicherheit unserer Patienten:

  • Seit mehr als 20 Jahren bieten wir das gesamte Spektrum von zahnärztlichen Behandlungen an.
  • Bisher haben wir rund 200.000 in- und ausländische Patienten behandelt
  • Wir arbeiten mit einer großen Anzahl von Fällen, führen zahlreiche komplexe Behandlungen, Vollsanierungen durch, was eines der Hauptprofile unserer Klinik ist.
  • Wir denken langfristig und streben stets nach einer dauerhaften Lösung und nicht nach vorübergehender „Brandbekämpfung“.
  • Wir arbeiten ausschließlich mit hochwertigen Materialien, weltweit führenden Marken, mit den modernsten Verfahren und den neuesten digitalen Technologien.
  • Unsere Arbeit führen wir nach sorgfältig festgelegten Fachprotokollen und unter strenger Qualitätskontrolle durch, was auch auf unsere Partner (Lieferanten, Labors) ausdehnen. 

Was bedeutet unsere Garantieleistung?

Unter den unten aufgeführten Bedingungen übernimmt die Zahnklinik Madenta eine Garantie (kostenlose Reparatur oder Ersatz) in allen Fällen, in denen das Problem wegen Materialfehler oder Fahrlässigkeit bei der Ausführung auftritt. Unsere Garantiepflicht können wir nur dann nachkommen, wenn der Patient die Garantiebedingungen einhält.

Welche Behandlungen fallen unter unsere Garantiebedingungen?

Unsere Klinik leistet für die durchgeführten Behandlungen eine Garantie wie folgt:

Behandlung  Garantiezeit Bemerkung
Festsitzende Zahnersätze (Krone, Brücke)3 JahreDie Garantieleistung gilt für die provisorischen Lösungen (Kronen, Brücken, Prothesen) nicht.
All-on-4- Prothese 3 Jahre  
Herausnehmbare Teil-, oder Vollprothese 1 Jahr  
Füllungen1 Jahr   
Inlay / Onlay3 Jahre   
Implantate5 JahreIm Falle eines Implantatverlustes innerhalb von 5 Jahren nach dem Einsetzen übernimmt die Zahnklinik Madenta die Ersatzkosten, falls der Patient die unten aufgeführten Garantiebedingungen erfüllt. Bitte beachten Sie, dass wenn die Prothese nach 3 Jahren der Behandlung aufgrund eines Implantatverlustes beschädigt würde, gilt die Garantie nur für die Implantate.  
Implantat (nur die Schraube)lebenslang (von dem Hersteller geleistet)Auf die von uns verwendeten Implantatsysteme leistet der Hersteller eine lebenslange Garantie, d.h. bei Materialfehlern (Beschädigung, Bruch) wird das Implantat im Rahmen der geleisteten Garantie kostenlos ersetzt. Diese Garantieleistung deckt die Aufbauelemente und für die auf Implantat gesetzte Zahnersätze (Kronen, Brücke) nicht.

Die Garantie tritt mit Abschluss der Behandlung in Kraft und gilt bis zum Ablauf der angegebenen Garantiezeit. Zum Beispiel, wenn eine Implantatbehandlung mit 5-Jahre-Garantie am 01.01. 2023 beendet wird, gilt die Garantie bis zum 01.01.2028, sofern der Patient sämtliche nachstehenden Kriterien erfüllt.

Allgemeine Garantiebedingungen

Damit die oben angegebenen Garantiezeiten gültig bleiben, müssen die Patienten folgende Bedingungen erfüllen.

Jährliche Kontrolle

Die Patienten müssen an den jährlichen Kontrolluntersuchungen teilnehmen (bei Patienten mit parodontalen Problemen sind 2 Kontrolluntersuchungen pro Jahr erforderlich). Die Kontrolluntersuchungen unserer Patienten bieten wir in der Klinik Madenta kostenlos an. Wenn Sie jedoch keine Beschwerden haben und sich den Aufwand einer Reise ersparen möchten, können Sie die Kontrolle in Ihrem Heimatland bei Ihrem lokalen Zahnarzt durchführen lassen. In diesem Fall sollen Sie folgende Dokumente uns per E-Mail zukommen lassen: Die in währen der Kontrolle gemachte Panorama-Röntgenaufnahme, bzw. eine Kopie über die erstellte Rechnung.

Zahnsteinentfernung

Die Patienten müssen mindestens einmal im Jahr (wenn der Zahnarzt es nicht anders anordnet) eine professionelle Dentalhygiene-Behandlung durchführen lassen.

Allgemeine Mundhygiene

Die gute Mundhygiene ist grundsätzlich zur Vorbeugung von Infektionen und zur Erhaltung eines gesunden Zahnfleisches, daher sollten die Patienten einer strengen Mundpflegeroutine folgen.

WICHTIG!

Unsere Zahnklinik behält sich das Recht vor, die Garantieleistung in bestimmten Fällen zu kürzen oder aufzuheben. Die Zahnklinik ist von der Garantiepflicht befreit:

  • wenn der Patient die vorgeschriebenen Kontrolluntersuchungen und Dentalhygiene-Behandlungen nicht wahrnimmt
  • wenn der Patient die allgemeine Mundhygiene vernachlässigt
  • wenn der Patient die Empfehlungen und Anweisungen seines behandelnden Zahnarztes nicht befolgt
  • wenn das Problem durch unsachgemäßen Gebrauch verursacht wird (z. B. durch physischen Einwirkungen verursachte extreme Überlastung der Prothese oder des Implantats)
  • wenn die Prothese durch einen Unfall, beim Sporttreiben etc. beschädigt, gebrochen oder durch chemische Einwirkungen (Chemikalien) beschädigt wurde
  • beim Zahnfleischrückgang, Knochenverlust
  • bei Vorliegen bestimmter Krankheiten, oder wegen deren Behandlung bestehende Gesundheitszustände, die die Gesundheit der Mundhöhle negativ beeinflussen (z. B. Diabetes, Epilepsie, Osteoporose, Strahlenbelastung, Chemotherapie, Immundefekt, Rheumatoide Arthritis)
  • wenn der Patient in kurzer Zeit erheblich an Gewicht verliert oder zunimmt oder bei Fehlernährung der Patienten
  • Bei schädlichen Abhängigkeiten des Patienten (starkes Rauchen, übermäßiger Alkoholkonsum, Drogenkonsum), oder bei Hormontherapie
  • wenn der Patient unter psychischen Problemen oder Erkrankungen leidet
  • wenn ein Bruch im eigenen Zahnmaterial unter der Krone / Brücke auftritt
  • wenn der Patient, der an Bruxismus (nächtliches Zähneknirschen) und Zähnepressen leidet, die vom Arzt verordnete Aufbissschiene beim Schafen nicht trägt und dadurch der Zahnersatz beschädigt wird
  • wenn bei einem mit Krone/Brücke versehenen Zahn später eine Wurzelkanalbehandlung nötig wurde, oder bei anderen Komplikationen, deren Ursache die während der Voruntersuchung gemachte Röntgenaufnahme nicht gezeigt hat, so die nicht vorhersehbar oder zu vermuten war
  • wenn der Patient die Kosten für die von uns durchgeführten Behandlungen nicht begleicht

Was sollen Sie tun, wenn ein Problem auftritt?

Wenn Sie Beschwerden haben, melden Sie sich bitte unverzüglich, aber spätesten innerhalb von 48 Stunden bei uns!

Kontaktdaten:

Telefon: +49 89 262 025 968

E-Mail: [email protected]

Ihre Anmeldung wird von unserer Klinik spätestens innerhalb von 48 Stunden bestätigt und beantwortet. In den meisten Fällen können Zahnprobleme aufgrund der Angaben des Patienten und der während der Behandlung angefertigten Röntgenbilder/CT-Aufnahmen diagnostiziert werden. Wir können Sie jedoch bitten, an einer Videokonferenz mit unserem Zahnarzt/ unseren Zahnärzten teilzunehmen, um Ihre Angelegenheit zu klären.

Kleinere Reparaturen im Heimatland des Patienten  

Nach gründlicher Beurteilung der Situation kann es festgestellt werden, dass bei dem Patienten nur eine kleinere Behandlung nötig ist, die auch von einem anderen Zahnarzt durchgeführt werden kann. In diesem Fall bitten wir den Patienten, den beliebigen Zahnarzt in seinem Heimatland aufzusuchen. In solchen Fällen werden die Behandlungskosten bis zu 100 Euro erstattet. Der Patient soll die Behandlung mit einer Rechnung und einem Röntgenbild nachweisen, welche per E-Mail zugeschickt werden sollen.

Einige Beispiele für kleinere Reparaturen: Befestigen von lockeren Kronen/Brücken, Anpassen und Ausrichten von Prothesen oder Brücken.

Garantiereparaturen bei Madenta

Erfordert das Problem einen größeren Eingriff, muss der Patient innerhalb von 3 Monaten nach der Anmeldung der Beschwerde in unsere Klinik zurückkehren. In diesem Fall übernehmen wir die Kosten Ihres Flugtickets bis zu 150 Euro und beheben wir das Problem (einschließlich der Arbeiten unseres zahntechnischen Labors) kostenlos.

ACHTUNG! Falls Ihr Problem als Garantiefall gilt:

sollen Sie sich innerhalb von drei Monaten nach der Anmeldung Ihrer Beschwerde für eine korrigierende Behandlung zur Lösung Ihres Problems bei Madenta (wenn es nicht anders angeordnet ist) melden.

Lassen Sie keine Korrekturen von Zahnärzte anderer Kliniken vornehmen, ohne uns vorab zu konsultieren!

Die Nichteinhaltung der obigen Bestimmungen kann zum Verlust der Garantie führen.

Haftungspflicht der Zahnklinik Madenta

Wir sind solange für unsere Patienten da, bis wir eine Lösung gefunden haben, die für alle Beteiligten sowohl fachlich als auch persönlich zufriedenstellend ist. 

Wir sind nur einen Anruf entfernt: Wenn Sie Fragen hätten oder Hilfe brauchen, kontaktieren Sie uns unter der Nummer (+49 89 262 025 968) oder durch das nachstehende Kontaktformular.

Budapest, 2022.10.17.

Madenta Zahnklinik

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